Teichordnung

Die unten genannten Punkte sind strengstens zu befolgen. Bei Nichteinhaltung erfolgt sofortiger ersatzloser Entzug der Angelkarte!



Erlaubt ist:

3 Angelruten pro Lizenznehmer und fischen rund um die Uhr.

Monofile oder Fluocarbon Schnüre mit Mindeststärke 0,35 mm.

Einzelhaken der Größe 8 bis maximal 4, müssen aber keine Schonhaken sein.

Helikopter oder Cod – Rig Montagen wenn der Leader direkt mit der Hauptschnur verbunden ist.

Nur gut gepolsterte Abhakmatten mit hohem Rand. (ABHAKMATTENPFLICHT!)

Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden.

Markern, loten, spodten und Marker-Stangen.

Füttern und Auslegen der Montagen mit Boot.

Sollte sich der Fisch im Kraut festsetzen, darf vom Boot gedrillt werden.

Gaskocher und Griller.



Verboten ist:

Die Verwendung von Inline Bleie.

Jede Art von Schlagschnüren.

Geflochtene Hauptschnüre.

Fischen vom Boot aus.

Oberflächen- und Schwimmerfischen.

Das Einsacken bzw Hältern von Fischen. (STRENGSTENS VERBOTEN!)

Jede Art von Motorisierung, sowie Futterboote oder Echolote.

Das Fischen auf der Straßenseite. (HIER IST SCHONGEBIET!)



Wichtig:

Ausrüstung, welche den Regeln nicht entspricht, darf keinesfalls verwendet werden.

Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme, es gilt „CATCH & RELEASE“.

Jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Karpfenköder sind ausnahmslos mit der Haarmontage zu präsentieren.

Gefangene Fische müssen auf der zuvor befeuchteten Abhakmatte versorgt werden, geeignete Wundbehandlungsmittel sind verpflichtend anzuwenden.

Gefangene Fische dürfen im Wasser oder über der zuvor befeuchteten Abhakmatte maximal in „KNIEHÖHE FOTOGRAFIERT WERDEN“.

Das Fotografieren darf nicht länger als 5 Minuten in Anspruch nehmen. Um die Schleimhaut der Fische nicht zu beschädigen, bitte nur mit nassen Händen angreifen.

Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angelruten eingeholt werden.

Alle Angelplätze sind von jeglichem Abfall reinzuhalten (auch Zigarettenstummeln), der Müll muss mitgenommen werden.

Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden.



Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass sich unser See in einem eingezäunten Jagdrevier befindet und die eventuell mitgebrachten Hunde an der Leine zu halten sind.

Für jede Art von Schäden oder Unfällen kann keinerlei Haftung übernommen werden. Eltern haften für ihre Kinder!!